Historie der Grundstücke am östlichen Ufer des Groß-Glienicker Sees

Zur Geschichte und Nutzung der Grundstücke am östlichen Ufer des Groß-Glienicker
Sees. (Kurzfassung)

Im Jahre 1929 wurde ein Teil des ehemaligen Otto von Wollank’schen Gutsgeländes in Groß-
Glienicke parzelliert und durch die Wochenend West Grundstücks-AG vermarktet. Die
anfangs als „Luxusbad Cladow-Glienicke“, später „Seebad Cladow-Glienicke“ bezeichnete
Siedlung zwischen Ritterfelddamm und Groß-Glienicker See war Teil eines großangelegten
Siedlungsplans für Groß-Glienicke, der auch das Ritterfeld, einen Teil der Gatower Heide
sowie das nördlich anschließende Gelände und den Ortskern auf der westlichen Seeseite
umfasste. Die Bezeichnungen „Luxusbad“ und „Seebad“ sind Werbenamen, die die
Vermarktung fördern sollten.

Am Ufer des Groß-Glienicker Sees wurden bei der Parzellierung des Geländes und Anlage
der Siedlung gleichzeitig mit den Wohngrundstücken viele schmale „Seeparzellen“, in den
historischen Akten auch als „Bade- und Bootsparzellen“ bezeichnet, angelegt. Diese
Parzellen dienten allein dazu, den Eigentümern einen privaten Zugang zum See zu
ermöglichen. Die Seeparzellen konnten zusätzlich zum Baugrundstück erworben und
unabhängig davon auch wieder veräußert werden.

Karl Bankmann, Büro für Baugeschichte und Denkmalpflege, Schudomastraße 50, 12055 Berlin

Die Siedlung wurde einheitlich geplant und angelegt. Sie folgte dem Konzept einer
Wochenendsiedlung am Wasser. Der private Wasserzugang ist integraler Bestandteil
des Siedlungskonzepts.
Wer keine Seeparzelle besaß, konnte von Anfang an das
gleichzeitig mit der Siedlung angelegte Strandbad (auch das Strandbad ist Bestandteil des
Siedlungskonzepts) sowie einen öffentlichen Seezugang am nördlichen Ende der
Uferpromenade nutzen. Der Bebauungsplan für die Siedlung stammt von den bekannten
Potsdamer Architekten Otto von Estorff und Gerhard Winkler (gemeinsames Architekturbüro
1927-1948), wohl unter Beteiligung des Gartenarchitekten und Berliner Stadtgartendirektors
Erwin Barth (1880-1933). Von Estorff & Winkler errichteten auch einige der Häuser in der
Siedlung; von Erwin Barth sind mindestens zwei Entwürfe für Hausgärten erhalten. Konzept
und Anlage der Siedlung sind ein charakteristisches Beispiel für die Erschließung eines
vorher unbebauten Geländes für Wohn- und Erholungszwecke. Die Verbindung von Wohnen
und Erholung und die Anlage darauf ausgerichteter Siedlungen gehören zu den prägenden
Erscheinungen im Städte- bzw. Siedlungsbau des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts.


Bereits in den 1930er Jahren kam es wiederholt zur Zusammenlegung mehrerer
Seeparzellen, wodurch größere, bebaubare Grundstücke entstanden, gleichzeitig aber auch
zur Aufteilung breiter Parzellen in schmale Streifen. Auf dem ersten gedruckten
Parzellierungsplan finden sich an der Seeseite der Uferpromenade schmale und breite
Parzellen in regelmäßigem Wechsel – wohl als Beispiel für eine mögliche Aufteilung. Auf
späteren, überarbeiteten bzw. aktualisierten Versionen des Plans ist die Regelmäßigkeit
einer unregelmäßigen Folge mit nur wenigen breiten Seeparzellen gewichen. Von Anfang an
konnten also sowohl schmale als auch breitere, für eine Bebauung geeignete Seeparzellen
erworben werden. Hier zeigte sich die Vermarktungsgesellschaft offensichtlich flexibel. Auf
den breiten Seeparzellen entstanden, ebenso wie auf den Grundstücken ohne Seezugang,
neben Wochenendhäusern immer mehr dauerhaft bewohnte Häuser. Für die dauerhafte
Nutzung war eine Ansiedlungsgenehmigung erforderlich, die regelmäßig (gegen Zahlung
einer hohen Gebühr) erteilt wurde.

Ab 1929 wurden auf vielen Seeparzellen Bootsstege errichtet. Für die Stege wurde
jeweils ein Bauantrag eingereicht, der nach Prüfung vom Landkreis (Kreis Osthavelland)
genehmigt wurde. Neben der Baugenehmigung war eine Genehmigung des Seebesitzers,
der von Wollank’schen Erben, erforderlich, die ebenfalls regelmäßig gewährt wurde. Der
erste private Steg wurde bereits im Juli 1929 genehmigt. Mit der Anlage eines Bootssteges
nutzte der Besitzer das Seegrundstück genau in dem bei der Anlage der Siedlung
intendierten Sinne.

Es kann davon ausgegangen werden, das es für alle Stege, die bis 1945 errichtet wurden,
entsprechende Genehmigungen gab. Anders als heute waren in der damaligen Zeit alle
Baumaßnahmen genehmigungspflichtig; selbst kleine Umbauten oder die Errichtung eines
Gartenzauns bedurften der Genehmigung (deren Vorhandensein von der Polizei kontrolliert
wurde), so dass wohl kein Steg ohne Genehmigung errichtet wurde.

Berlin, 29.1.2013

Karl Bankmann M.A.
Büro für Baugeschichte und Denkmalpflege
www.denkmalbild.de

Die gesamte Zusammenfassung der Recherchen finden Sie hier.

Bürgerinitiative-Pro-Groß-Glienicker-See e.V. (BiPGGSee e.V.) | www.pro-gross-glienicker-see.info | 14089 Berlin – Kladow

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